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ATC -
das bedeutet:
Innovative
und anwendungsoptimierte Technologien zur Aufbereitung
von Wasser (Trinkwasser,
Leitungswasser, Brunnenwasser,
Mineralwasser, Grundwasser, Prozesswasser,
etc.)
Entfernung von Arsen, Antimon, Blei, Cadmium,
Chrom, Quecksilber, Nickel,
u.a. Bunt- und Schwermetalle; Radionukliden: Uran,
Radium; Cyaniden; LHKW, PAK . . . mit unseren AquaPurex®-Systemen
- inklusive
Entsorgungskonzept für die
belasteten Filtermaterialien
Gerne unterbreiten wir ein Angebot von Serviceleistungen
zur Einhaltung der zum 9. Januar 2018 neu formulierten Trinkwasserverordnung
(TrinkwV).
Die vierte Änderung
der Trinkwasserverordnung trat am 1. Januar 2020 in Kraft. *

20
Jahre praktische Erfahrungen mit der AquaPurex®-Technologie
zur Arsen- und Uranentfernung aus
Trink- und Mineralwasser
(Pats./ pats.pend.)
* Darin wurde die Frist
zur Umsetzung des § 17
Absatz 7 TrinkwV vom 09.01.2020
auf den 09.01.2025 verlängert.
Mit dem neuen Verbot für die Einbringung von Gegenständen oder Verfahren
in das Roh- oder Trinkwasser, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen, soll
die hygienische Verschlechterung des Trinkwassers durch z.B. die Verlegung von
Breitbandkabel für schnelles Internet in Trinkwasserleitungen verhindert
werden.
Eine weitere Neuerung ist die Verpflichtung für Untersuchungsstellen, eine Überschreitung
des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen an das zuständige
Gesundheitsamt zu melden.
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Aktuelles
Neue Trinkwasser-verordnung
seit 1.1.2020 in Kraft - Novellierung 2022/2023 in Vorbereitung
Konzipierung
und Planung von Anlagen zur Arsen- und Uran-Entfernung aus Grund- und
Trinkwasser mit
AquaPurex® Filtern
Gesicherte
Verfahren zur Entsorgung verschied. bei der Uranentfernung eingesetzter
Filtermaterialien in Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzgebung
(StrlSchV, DepV, KrW-/AbfG); seit Dezember 2009 eigene Regenerationsanlage
zur Wiederverwertung Uran-beladener Ionenaustauscher
EU-weiter
Uran-Grenzwert im Trinkwasser:
0,010 mg/l |
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